Passierscheinabkommen

Passierscheinabkommen
I
Passierschein|abkommen,
 
vier Vereinbarungen, zwischen 1963 und 1966 von Vertretern der DDR und Bevollmächtigten des Senats von Berlin (West) unterzeichnet, ermöglichten den Bewohnern von Berlin (West), zu bestimmten Zeiten (z. B. Ostern, Weihnachten) Verwandte in Berlin (Ost) zu besuchen.
II
Passierscheinabkommen
 
Mit dem Mauerbau vom 13. August 1961 und der damit vollzogenen Abriegelung war auch den West-Berlinern die Möglichkeit genommen, ihre Verwandten und Bekannten im Ostsektor der Stadt zu besuchen. Andererseits waren die zahlreichen Bewohner Ost-Berlins und der DDR, die in West-Berlin ihrer Beschäftigung nachgegangen waren, seit dem Mauerbau von ihren Arbeitsplätzen abgeschnitten.
 
Bemühungen des Senats von West-Berlin, wenigstens in der Weihnachtszeit 1963 die Mauer durchlässiger zu machen, führten schließlich in Verhandlungen mit der DDR, die mit Zustimmung der Bundesregierung direkt zwischen dem Berliner Senat und Behörden der DDR geführt wurden, zum ersten Passierscheinabkommen am 17. Dezember 1963. 28 Monate nach dem Bau der Mauer erhielten mit diesem Abkommen West-Berliner die Möglichkeit, ihre Verwandten im Ostsektor der Stadt in der Zeit zwischen dem 19. Dezember 1963 und dem 5. Januar 1964 zu besuchen. Vor den in West-Berlin eingerichteten Ausgabestellen für Passierscheine bildeten sich endlose Schlangen wartender Menschen. Insgesamt wurden 1,2 Millionen Besucher aus West-Berlin im Ostteil der Stadt gezählt. Die DDR war bemüht, dem Passierscheinabkommen den Charakter eines völkerrechtlichen Vertrages zu geben, Bundesregierung und Senat behandelten die Angelegenheit als eine verwaltungstechnische Vereinbarung. Auf Grund weiterer Passierscheinabkommen (Oktober/November 1964, zu den Jahreswechseln 1964/65 und 1965/66, zu Ostern und Pfingsten 1966) wurden von der West-Berliner Bevölkerung rund 4,3 Millionen Passierscheine für Verwandtenbesuche in Ost-Berlin in Anspruch genommen.
 
Nach 1966 kamen keine Passierscheinabkommen mehr zustande; erst aufgrund des Viermächteabkommens über Berlin erfolgte 1972 im Grundlagenvertrag eine generelle - wesentlich verbesserte - Regelung des Besucherverkehrs von West-Berlin nach Ost-Berlin.

* * *

Pas|sier|schein|ab|kom|men, das: in den 60er-Jahren zwischen der ehem. DDR u. dem Berliner Senat geschlossenes Abkommen, das es den Bewohnern Westberlins ermöglichte, zu bestimmten Zeiten Verwandte in Ostberlin zu besuchen.

Universal-Lexikon. 2012.

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